Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.weiss-maerkte.de veröffentlichte Website des Weiß Veranstaltungsservice.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer, im Zeitraum von März 2025 bis April 2025, durchgeführten Selbstbewertung

Die folgenden Punkte entsprechen den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe.
  • Links heben sich farblich von sonstigem Text ab.
  • Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet.
  • Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
  • Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
  • Die Navigation ist klar und einheitlich.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs sind aktuell noch nicht barrierefrei, werden jedoch in naher Zukunft überarbeitet.
  • Bei den Buchungsformularen für die Märkte ist ein JavaScript aktiv um die Formulare der gewählten Ware anzupassen. Die Formulare sind barrierefrei, das JavaScript Element nur im Hintergrund, dennoch kann es zu Fehlermeldungen auf verschiedenen Geräten kommen.
  • Zum Schutz vor automatisierten Spam-Eingaben wird ein sogenannter 'Honeypot'-Mechanismus eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein unsichtbares Formularfeld, das reguläre Nutzer nicht ausfüllen. Sollte dieses Feld dennoch ausgefüllt werden, wird die Eingabe als Spam erkannt. Das Feld ist so implementiert, dass es für Tastatur- und Screenreader-Nutzende nicht zugänglich ist und somit keine Barriere darstellt.
  • Aktuell sind einige Bilder unserer Märkte ohne begleitende Texte (Alternativ-Texte) verfügbar, was die Barrierefreiheit beeinträchtigt und schrittweise behoben wird.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.04.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@weiss-maerkte.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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